Kaufvertrag für ein gebrauchtes Auto in Österreich
Auch in Österreich braucht der private Autokauf keine besondere Form. Ein schriftlicher Vertrag hält aber fest, was vereinbart wurde. Hier steht, was hineingehört.
Muster ansehen (PDF)Beispiel mit erfundenen Daten und Wasserzeichen.
Was hinein muss
- Name, Anschrift und Ausweisdaten von Verkäufer und Käufer.
- Fahrzeugdaten: Marke, Modell, Fahrgestellnummer (FIN), Kennzeichen, Erstzulassung, nächste Begutachtung nach § 57a KFG („Pickerl“) und Kilometerstand.
- Kaufpreis in Zahlen und in Worten sowie die Zahlungsart.
- Erklärungen des Verkäufers zu Eigentum, Unfallschäden und bekannten Mängeln.
- Gewährleistungsausschluss unter Privatpersonen – nicht für arglistig verschwiegene Mängel und zugesicherte Eigenschaften.
- Übergabe mit Datum, Uhrzeit und Ort, übergebene Papiere (Zulassungsschein, Typenschein bzw. Datenauszug, letztes Pickerl-Gutachten) und Schlüssel.
- Unterschriften beider Parteien.
Kennzeichen und Abmeldung
Die Kennzeichentafeln bleiben grundsätzlich beim Verkäufer. Er meldet das Fahrzeug ab; der Käufer meldet es mit eigener Versicherung auf sich an.
Häufige Fragen
Ist ein am Bildschirm unterschriebener Vertrag gültig?
Ja, für den privaten Autokauf genügt eine einfache elektronische Unterschrift. Sie können den Vertrag auch ausdrucken und von Hand unterschreiben.
Stand: 2026-11-03